Der politische und gesetzliche Kontext eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements begann bereits vor über 10 Jahren. Ich wurde damit persönlich konfrontiert, als ich einen Brief von einem Kunden – ein namhafter Automobilhersteller, erhielt, mit der Aufforderung die Nutzung von Konfliktmineralien in den Produkten zu überprüfen und darüber zu berichten. Mit dem Dodd-Frank Act (USA) sind Sorgfaltspflichten mit der Beschaffung von sogenannten Konfliktmineralien (Zinn, Tantal und Wolfram) für Unternehmen festgelegt. Mehrere Industriebereiche sind davon betroffen, unter anderem die Automobilindustrie.
Diese Mineralien werden u.a. in elektronischen Bauteilen verwendet.
Konfliktmineralien sind natürliche Ressourcen, die in Konflikt- oder Hochrisikogebieten abgebaut oder gefördert werden. Die Herstellung oder der Abbau dieser Stoffe findet in vielen Fällen illegal etwa durch Rebellen oder Milizen statt. Menschenrechte werden dabei u.a. in Kongo – sehr mild ausgedrückt -verletzt, oder es werden Kinder gezwungen zu arbeiten.
Jeder sollte in diesem Kontext bereits von den „blutigen“ Smartphones gehört haben.
Es folgten die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte [2011], die EU CSR Richtlinie [2014], den Modern Slavery Act in GB [2015], die G7-Gipfel Action for Production [2015], die EU Verordnung 2017/821 (Konfliktmineralien) [2017], „la loi sur le devoir de vigilance“ in Frankreich [2017], den NAP „Wirtschaft und Menschenrechte“ [2017] und das „Child Labour Due Diligence Law“ aus den Niederlanden [2019]. Zurzeit wird eine deutsches (und europäisches) Gesetz vorbereitet, dass mit hohem Tempo in Deutschland umgesetzt werden soll: Es heißt NaWKG, das Nachhaltige WertschöpfungsKettenGesetz.
Damit wird Nachhaltigkeit zum Gesetz!
Alle Gesetze und Regularien haben gemeinsam, dass Unternehmen ihre Lieferketten nachhaltig gestalten sollen.
Durch die Globalisierung kaufen wir weltweit ein, auch dort wo Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen tagtäglich geschehen.
Unternehmen, die globale Wertschöpfungsketten betreiben, sollen eine besondere gesetzlich geregelte Sorgfalt (due-diligence) anwenden, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltbeschädigungen entlang der Wertschöpfungskette zu verhindern.
Die UN (2012) definiert eine nachhaltige Beschaffung im „UN Procurement Practioner’s Handbook Kapitel 4.5.2 Aim & Challenge“ wie folgt (übersetzt):
Traditionelle Beschaffung fokussiert sich auf Preis-Leistungs-Verhältnis-Kriterien. Das Ziel und die Herausforderung von nachhaltiger Beschaffung ist die Integration von ökologischen und sozialen Kriterien in dem Beschaffungsprozess, mit dem Ziel negative Auswirkungen auf die Gesundheit, soziale Bedingungen und die Umwelt zu reduzieren, um dadurch wertvolle Kosten für öffentliche Organisationen und die Gesellschaft im Allgemeinen zu sparen.
Es existieren bereits auf dem Markt unterschiedliche Orientierungen bzw. Leitfäden wie das UN Procurement Practitioner’s Handbook (Aus <https://www.ungm.org/Areas/Public/pph/ch04s05.html> ), den ISO26000 Leitfaden, der ISO20400:2019-04 Norm (auf Deutsch als Entwurf), die standardisierte Methoden aufzeigen, um den Aufbau einer nachhaltigen Beschaffung zu erreichen.
Das Unternehmen sollte dabei im Blick behalten, dass wichtige Grundsätze des CSR wie die Anerkennung gesellschaftlicher Verantwortung, Berücksichtigung und Ausgleich der Interessen von Anspruchsgruppen, Transparenz, ganzheitlicher Ansatz und Nutzung der Instrumente des Nachhaltigkeitsmanagements, in diesem Kontext angewendet werden.
Das übergeordnetes Ziel ist es, die Beschaffung im Einklang mit ökologischer Verträglichkeit und sozialer Gerechtigkeit zu gestalten sowie dauerhaft zu erhalten, damit das Unternehmen einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leistet.